Der
Energieausweis für Wohngebäude |
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Der Energieausweis
schafft Transparenz
Ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauches wird in Deutschland
für
Raumheizung und Warmwasser aufgewendet. Anders als bei vielen Haushaltsgeräten
und Autos ist der Energieverbrauch von Gebäuden für
viele Menschen
jedoch eine wenig transparente Größe.
Ein Hauskauf oder die Anmietung einer
Wohnung ist eine Entscheidung für Jahre
oder sogar Jahrzehnte. Käufer und Mieter
sollten deshalb auch die künftige Belastung
durch Heiz- und Warmwasserkosten
in ihre Entscheidung miteinbeziehen
können. Energieeffiziente Gebäude werden
angesichts der steigenden Energiepreise
immer attraktiver - verlässliche
Infor-mationen sind vor dem Einzug jedoch
nur selten zu bekommen.
Für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt
soll der Ener-gieausweis sorgen.
Er informiert einfach und verlässlich über die
Energieeffizienz von Gebäuden und macht die verschiedenen Immobilienangebote
bundesweit miteinander
vergleichbar. Wer eine Wohnung bzw.
ein Haus kaufen, mieten oder pachten
möchte, bekommt mit dem Energieausweis
eine wertvolle Orientierungs- und
Entscheidungshilfe und kann sich unkompliziert
einen Überblick über das
Marktangebot verschaffen.
Für Eigentümer, die ihr Haus energetisch
modernisieren wollen, stellt der Energieausweis
eine wichtige Erstinformation dar.
Auf Grundlage der darin enthaltenen Modernisierungsempfehlun-gen,
können weitere ausführliche Energieberatungen
aufbauen oder Maßnahmen direkt beauftragt
werden. Mit guten Ergebnissen im
Energieausweis, können Verkäufer und
Vermieter effizient für ihre Immobilie
werben.
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Energetische
Qualität
auf einen Blick
Der Energieausweis bewertet den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes,
erfasst die allge-meinen Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse
der Bewertung übersichtlich zusammen. Den Energieausweis
gibt es in zwei Varianten: als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis weist die energetische
Qualität eines Gebäudes auf der Basis
einer tech-nischen Analyse aus. Für die
Berechnung des Energiebedarfs nimmt
der Energieausweis-aussteller den baulichen
Zustand der beheizten Gebäudehülle
(z. B. Wände, Kellerdecke, Dach,
Fenster, Türen) und die Qualität der Heizungsanlage
unter die Lupe. Die relevanten
Daten können auch vom Gebäudeeigentümer
selbst erhoben werden. In
diesem Fall ist der Aussteller allerdings
verpflichtet, die Plausibilität der Angaben
zu überprüfen.
Worüber informiert der
Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch
der Gebäudenutzer bei Heizung
und Warmwasser in den letzten drei Jahren
an. Die Berechnung des sogenannten
Energiever-brauchskennwertes erfolgt in
diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen.
Sind Modernisierungsempfehlungen
Pflicht?
Die Modernisierungsempfehlungen geben
erste Hinweise darauf, mit welchen
Sanierungs-maßnahmen der Energiebedarf
bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert
werden kann. Egal ob Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis - das Formblatt „Modernisierungsempfehlungen"
darf nicht
fehlen. Auf diese Empfehlungen für eine
kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz
darf in der Regel nur bei Neubauten
und kürzlich umfassend energetisch
sanierten Gebäuden ver-zichtet
werden. Allerdings dienen die Modernisierungsempfehlungen
nur der Information.
Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht
nicht.
Was zeigt die Farbskala?
Das Herzstück des Energieausweises ist
eine Farbskala. Sie zeigt auf einen Blick,
wieviel Energie ein Gebäude benötigt
und ermöglicht einen schnellen Vergleich
des bewerteten Gebäudes mit
anderen Gebäuden im Bestand. Der Farbverlauf reicht von „grün" (energieeffizient)
bis "dunkel-rot" (sehr hoher
Energiebedarf bzw. Energieverbrauch).
Beim Bedarfsausweis gibt der obere Pfeil
Auskunft über den Endenergiebedarf, der
untere über den Primärenergiebedarf, die
sogenann-
te "Gesamtenergieeffizienz" des
Gebäudes. Beim Verbrauchsausweis zeigt
ein Pfeil den Energie-verbrauchskennwert
des Gebäudes an.
Quelle: dena/BMVBS |
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Gut informiert:
Pflichten, Fristen und Termine
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis für Wohngebäude
wird ab 1. Juli 2008 stufenweise je nach
Gebäu-deart und Baualter verpflichtend.
Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt
worden sind, werden die Ausweise
ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude
ab dem 1. Januar 2009 eingeführt.
Bei Neubauten besteht die Ausweispflicht
bereits seit 2002. Für Nichtwohngebäude
wird der Energieausweis ab dem
1. Juli 2009 verpflichtend. Dann gilt auch
die Aushangpflicht in Schulen, Rathäusern
und anderen Gebäuden, in denen öffentliche
Dienstleistungen angeboten werden. |
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Gebäudeeigentümer haben generell die
Wahl zwischen einem bedarfs- und einem
verbrauchs-basierten Energieausweis.
Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht
allerdings bei Neubauten, sowie ab dem
1. Oktober 2008 bei Bestandsgebäuden mit
weniger als fünf Wohnungen, für die der
Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt
wurde. Es sei denn, beim Bau selbst
oder durch spätere Modernisierung wurde
mindestens das Wärmeschutzniveau
der ersten Wärme-schutzverordnung von
1977 erreicht.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Einen Energieausweis benötigen Eigentümer,
wenn sie ihr Gebäude neu vermieten,
verpachten oder verkaufen. Sie sind
verpflichtet, dem potenziellen Käufer
bzw. Mieter den Energieausweis auf Nachfrage
zugänglich zu machen. Bei bestehenden
Vertragsverhältnissen muss kein
Energie-ausweis vorgelegt werden. Eigentümer,
die ihr Gebäude ausschließlich
selbst bewohnen, be-nötigen ebenfalls
keinen Energieausweis.
Wie lang ist ein Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit
von zehn Jahren. Wird das Gebäude
nach der Aus-stellung des Energieausweises saniert, ist es empfehlenswert,
sich einen
neuen Ausweis ausstel-len zu lassen.
Eine solche Überarbeitung ist in der Regel
preisgünstig, da nur wenige Details vom
Aussteller geändert werden müssen.
Was kostet ein Energieausweis?
Für den Preis von Energieausweisen gibt
es keine offiziellen Angaben. Die Preise
können je nach Gebäude, Verfügbarkeit
von Unterlagen und vor allem je nach
Aufwand variieren.
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Der Weg zum Energieausweis
Der erste Schritt zum Energieausweis ist die Beauftragung eines Energieausweisausstellers.
In einem persönlichen Beratungsgespräch sollten die Art
des
Energieausweises, die Vorgehens-weise und die Detailtiefe bei der
Datenaufnahme
festgelegt werden.
Ist eine Vor-Ort-Begehung Pflicht?
Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes
durch den Aussteller ist nicht vorgeschrieben,
allerdings sehr empfehlenswert.
Vor Ort nimmt der Aussteller die
Flächenmaße auf, prüft die energetische
Qualität der Außenbauteile und der Anlagentechnik
(Heizungs- und ggf. Lüftungsanlage,
Warm-wasserbereitung)
und sucht nach Anhaltspunkten für die
energetische Modernisierung.
Sind Vereinfachungen bei der Datenaufnahme
zulässig?
Um den Aufwand und damit die Kosten
für den Energieausweis zu reduzieren,
sieht die EnEV 2007 eine Reihe zulässiger
Vereinfachungen bei der Datenaufnahme
vor. Dies empfiehlt sich besonders für
Eigentümer, die noch nicht zu einer Sanierung
entschlossen sind und erst einmal
eine allgemeine Einschätzung der
energetischen Qualität des Gebäudes bekommen
möchten.
Wer darf den Energieausweis
ausstellen?
Die Aussteller von Energieausweisen müssen
eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifi-kation
absolviert haben. Berechtigt
sind z. B. fachkundige Architekten,
Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Auf der nächsten Seite
finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner! |
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